Beglaubigte Übersetzung
Für beglaubigte Übersetzungen sind Sie bei 24polnisch an der richtigen Adresse. Wir bieten beglaubigte Übersetzungen für Firmen wie auch Privatkunden an. Eine beglaubigte Übersetzung ist mit dem Stempel, der Unterschrift und einem Begleitschreiben des Übersetzers versehen.
Ein beeidigter Übersetzer hat eine spezielle Ausbildung und ist vom Oberlandesgericht eines Bundeslandes befugt, beglaubigte Übersetzungen auszufertigen.
Sie wollen heiraten?
Wir übersetzen und beglaubigen alle Ihre Dokumente für das Standesamt. Dazu gehören u.a. Ehefähigkeitszeugnisse, Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Scheidungsurteile, Ausweise.
Sie wollen in Deutschland oder Polen arbeiten?
Wir übersetzen alle Ihre Dokumente für Arbeitgeber und Behörden. Dazu gehören u.a. Arbeitszeugnisse, Diplome, Schulzeugnisse, Lebensläufe, Bewerbungen.
Was ist eine beglaubigte Übersetzung?
Beglaubigte Übersetzungen werden von Dokumenten erstellt, die in Ämtern, vor Gericht und während verschiedener Ausschreibungen abgegeben werden müssen. Häufig ist die beglaubigte Übersetzung eine notwendige Bedingung, damit die Gültigkeit der Dokumente in der Mehrzahl der deutschen Ämter und Behörden anerkannt wird.
Grundsätzlich müssen Dokumente bzw. Urkunden dem Übersetzer im Original vorliegen. Erhält er nur eine Kopie oder eine Datei, ist er verpflichtet, auf der Übersetzung kenntlich zu machen, dass er aus einer Kopie übersetzt hat.
Folgende Dokumente werden beglaubigt übersetzt:
- Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Sterbeurkunden, Testamente
- Scheidungsurteile und andere Urteile
- Kreditverträge
- Führungszeugnisse
- Handelsregisterauszüge und Handelsverträge
- Referenzen, Arbeitsverträge
- Adoptionsurkunden
- Führerscheine
- Ausweise, etc.
Wie werden beglaubigte Übersetzungen angefertigt?
Der Übersetzer bestätigt mit Namensstempel und Unterschrift die Korrektheit und Vollständigkeit der Übersetzung und die Übereinstimmung mit der Textvorlage. Die Übersetzung wird mit der Textvorlage “untrennbar” verbunden, beispielsweise mit Klammer und Klebesiegel.
In NRW bestätigt der Übersetzer, dass er in diesem Bundesland ermächtigt wurde. Er vermerkt Ausgangssprache, Ort und Datum und unterzeichnet. Beglaubigte Übersetzungen sind nur gültig mit dem Originalstempel des Übersetzers und können nicht als E-Mail versandt werden. Mit der „Beglaubigung“ wird die Korrektheit der Übersetzung bestätigt.
Brauchen Sie dringend eine beglaubigte Übersetzung? Rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse info@24polnisch.eu